Seit dem Beginn der frühen Neuzeit (Ende des 15. Jahrhunderts) wurde es üblich – teilweise sogar durch die Zunft verpflichtend, nach der Lehre auf Wanderschaft zu gehen. Besonders die „rechtschaffenen Zimmerer“ haben die Tippelei verpflichtend gemacht. Andere Zünfte oder „Schächte“ folgten teilweise den strikten Vorgaben. Sinn der Wanderschaft war, Neues aus anderen Regionen zu lernen. Bedingungen waren: eine abgeschlossene Lehre, jünger als 30 Jahre und mindestens 3 Jahre und einen Tag unterwegs zu sein. Neben Zunftkleidung und zahlreichen geschriebenen und ungeschriebenen Regeln kommt noch eine Bannmeile von 50 Kilometern um den Heimatort hinzu, die jeder Wandergeselle einzuhalten hatte.
Demnächst hier und in der Ausstellungen einige Clips von unserem Zimmermannsgesellen auf Wanderschaft aus dem Nachbarort.